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OLG Hamburg, 13.06.1997 - 4 U 207/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterung der Berufungsanträge nach Ablauf der Begründungsfrist; Quantitative Erweiterung der Berufungsanträge; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Erhebung einer Leistungsklage; Konkretisierende Titulierung des Leistungsinhalts im Kostenfeststellungsverfahren; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Feststellungsklage als Ersatz-Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 256 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.09.1996 - 334 O 24/96
- OLG Hamburg, 13.06.1997 - 4 U 207/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1616
- MDR 1998, 367
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91
Zulässigkeit einer Anschlußberufung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.11.1986 - IX ZR 8/86
Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage im Berufungsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 209/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG München I, 27.04.2009 - 1 S 19129/08
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Feststellung eines …
So hat das Hanseatische OLG Hamburg in WuM 1998, 181 festgestellt, dass im Falle einer Anfechtung einer Kostenmischentscheidung nach § 91 a durch eine Partei mit der sofortigen Beschwerde und durch die andere mit der Berufung die Verfahren zu verbinden sind. - LG Düsseldorf, 19.12.2013 - 4b O 48/12
Entschädigungsverpflichtung eines Kleinlandwirts (Sortenschutz)
Das Feststellungsinteresse liegt darin begründet, dass der Weg über § 269 Abs. 3 ZPO nicht notwendig einfacher und billiger ist (BGH NJW 2013, 2201;… Zöller/Greger, ZPO 30. Aufl.: § 269 Rn 18e; vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1616).